(Foto: DSSQ, CC)

Am Dienstag, den 29.05. wurde durch das Dortmunder Amtsgericht erneut ein Antifaschist wegen der friedlichen Blockade eines Naziaufmarsches am 03.09.2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung, durch einen Tritt während der Räumung. Der Angeklagte behält sich sein Recht auf Berufung vor.

“Man kann ja auch am Rande seinen Unmut kund tun.”

Die Richterin glänzte durch Unwissenheit und Realitätsferne. Während selbst die Staatsanwalt zugab, dass die versuchte Körperverletzung auch ein Schmerzreflex gewesen sein kann, ging die Richterin darauf gar nicht ein. Widerstand sei nicht notwendig, da der angeklagte Genosse seinen Protest auch am Rande des Naziaufmarsches hätte kund tun können. Wer solche Aufmärsche oder die vielfachen Beschwerden von AnwohnerInnen verfolgt hat, merkt schnell, dass es der Richterin hier nicht um Wahrheitsfindung ging. Die beiden vorgeladenen Polizeibeamten schienen abgesprochene Redebeiträge zu halten. Dass etwa 200 Meter von ihnen entfernt, in Sichtweite, eine weitere Sitzblockade mit Politikern stattfand, die nicht geräumt wurde wussten sie nicht mehr, aber, dass es heiß war und sie – entgegen einer späteren Angabe des Angeklagten – die Handschellen sofort lockerten und ihm Wasser anboten.

Nazis unterstützen – eine Tradition in der BRD

Die BRD hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie die Entnazifizierung – die mit dem Potsdamer Abkommen bis heute Bestandteil unserer Verfassung, dem Grundgesetz ist – nicht durchführen will. Es begann mit der Übernahme von NSDAP-Faschisten bei der Gründung des BND aus der Organisation Gehlen sowie der Schaffung des BGS und der Bundeswehr. Der antikommunistische Grundkonsens zeigte sich weiter mit den Verbotsverfahren gegen die kommunistische Jugend und die kommunistische Partei oder auch die Weigerung Faschisten auszuliefern, usw. usw. Im Gegenteil werden Menschen die diesen Bestandteil des Grundgesetzes gegen die etablierte Politik durchsetzen wollen und entsprechend gesetzeskonform Widerstand leisten ins Krankenhaus geprügelt oder verfolgt. So auch am 03.09.2011.

Faschistische Organisationen wie die NPD erhalten Staatsgelder, der sogenannte NSU wird finanziell durch den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ aufgebaut. Gleichzeitig werden Projekte von sogenannten Autonomen Nationalisten staatlich gefördert und auch die Unterhaltung von faschistisch-terroristischen NATO-Geheimarmeen bis mindestens 1994 ist nicht vergessen. Diese historische Kontinuität und das menschenverachtende Weltbild von Faschisten führen dazu, dass für uns der Spruch „Wo Faschisten marschieren, ist Widerstand Pflicht“ bis heute seine Gültigkeit behält. Ein Staat der der Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hass nicht nur durch Ignoranz befördert, sondern gesetzeswidrig durch sein Handeln unterstützt, muss mit unserem Widerstand und dem Widerstand der arbeitenden Bevölkerung rechnen.

Der angeklagte Genosse äußerte sich entsprechend: „Wenn es der bundesdeutsche Staat 72 Jahre nach dem Überfall auf Polen erlaubt, dass Faschisten diesen Tag missbrauchen, hat dies nichts mit Toleranz oder Recht auf Meinungsäußerung zu tun, sondern mit der Rechtfertigung von Verbrechen und der Verhöhnung der millionenfachen Opfer des Faschismus.“

Friedliche Blockaden sind notwendig

Außerdem erklärt er: „Ich habe friedlich in dieser Blockade für eine Welt ohne Kriege und ohne Faschismus demonstriert. Nicht wir die wir friedlich in dieser Blockade demonstrierten, haben Gewalt auf die Straße getragen, wir blockierten dort die Route der Faschisten ohne die Intention irgendeinen Menschen körperlich zu verletzen.“ Weiter führte er aus, dass „friedliche Blockaden gegen Faschisten, die Menschen jagen, töten, Gebäude anzünden“ notwendig sind und „[ihn] dafür zu bestrafen, dass bei massiver Gewaltanwendung durch die Polizei, dass einzige nicht fixierte Körperteil eine zuckende Bewegung ausführt, entbehrt jeder Logik“.

Mehrere tausend Menschen kamen am 03.09.2011 nach Dortmund um am alljährlichen Naziaufmarsch ihrer historisch-moralischen Pflicht nachzukommen und der Staat prügelt vermittelt durch seine Polizei auf friedliche DemonstrantInnen ein, verhaftet diese oder stellt sie vor Gericht. Marodierende Nazis werden in Dortmund dagegen erst nach Jahren vor Gericht gestellt. So benötigte die Dortmunder Polizei und Staatsanwaltschaft drei Jahre um den Prozess gegen die vermutlichen Anführer des Überfalls auf die DGB-Demo am 1. Mai 2009 zu eröffnen.

Als SDAJ Dortmund stellen wir uns hinter den betroffenen Genossen und allen anderen, die an diesem und an vergleichbaren Tagen von Polizeigewalt betroffen waren, festgenommen wurden oder mit juristischer Repression konfrontiert sind. Auch in Zukunft werden wir Widerstand leisten, wo Faschisten und der Staat es notwendig machen.

Die gesamte Erklärung des Genossen zum Prozess: Erklärung des Angeklagten

Spenden für die etwa 1.000 Euro Verfahrenskosten gehen an:

Konto-Inhaber: DKP Berlin

Stichwort: „Antirepression Dortmund“

Konto-Nr.: 004 341 31 37

Institut: Berliner Sparkasse

BLZ: 100 500 00

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